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Referenzen
In unserer Referenzübersicht haben wir einen Auszug unserer Projekte für Sie bereitgestellt.
Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifziert ist. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragenden Qualifikationen. Ihre Arbeit steht unter ständiger Aufsicht der Bestellungskörperschaft. Es wird auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Ö.b.u.v. Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Nur dann dürfen Sie das begehrte Qualitätssiegel führen.