Unsere Leistungen
Ein Ansprechpartner.
In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern und Sondersachverständigen erbringen wir folgende Leistungen.
Wasser- und Feuchteschäden gehen meist einher mit Mängeln an erdberührten Bauteilen (Keller, Sockel), Dächern, Balkonen, Terrassen oder wasserführenden Leitungen. Mittels unterschiedlicher Verfahren können wir die Schadensursachen ermitteln.
Nach Feststellung und Beseitigung der Ursachen hat die Trocknung der Bauteile insbesondere der nicht zugänglichen Hohlräume (Estrich, Hohlraumboden, Leitungsabkofferungen, Abhangdecken) oberste Priorität. Hier ist schnelles und professionelles Handeln wichtig, da sich ein Schimmel- oder Mikrobenbefall innerhalb weniger Tage bilden kann.
Wir geben Ihnen Handlungs- und Sanierungsempfehlungen zur weiteren Vorgehensweise und begleiten, auf Ihren Wunsch, die Arbeiten.
Bei einem Schimmel- und Mikrobenbefall von Bauteilen liegt immer ein Feuchteproblem vor. Daher ist zunächst die Ursache zu klären. Hier stellt sich stets die Frage ob bauliche Mängel vorliegen, Restfeuchte aus dem Neubau vorhanden ist, das Nutzerverhalten überprüft werden muss oder eine Kombination von Ursachen vorliegt.
Nach Feststellung und ggf. Beseitigung der Ursachen sowie einer professionellen Trocknung der Bauteile, insbesondere der nicht zugänglichen Hohlräume (Estrich, Hohlraumboden, Leitungsabkofferungen, Abhangdecken) geben wir Ihnen Handlungs- und Sanierungsempfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Gerne begleiten wir die Sanierungsarbeiten.
Risse treten meist zu Beginn der ersten Monate und Jahre der Gebäudenutzung auf und sind oft auf das Schwinden der feuchten Baumaterialien zurückzuführen. Wird oder wurde in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gebaut, können Setzungen eine Ursache darstellen. Aber auch Grundwasserabsenkungen, naheliegende Bepflanzung, Erdstollen, veränderbare Gründungsmaterialien sind mögliche Ursachen. Wir untersuchen die Rissursachen, beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise sowie zur Sanierung der Risse und begleiten, auf Ihren Wunsch, die Arbeiten.
Fassadenschäden treten oft im Sockelbereich wegen unzureichender oder fehlender Abdichtungsmaßnahmen auf. Alle Anschlüsse an Fenster, Dächer, auskragende Bauteile sind schadensanfällig, da sie technisch anspruchsvoll sind und oft nur unzureichend erstellt wurden. Ein Befall von Schimmel, Algen, Flechten etc. stellt eine weitere Schadensart dar, die durch falsche Auswahl oder Mängel des Putz- und/oder Beschichtungssystems auftreten können. Wir untersuchen die Ursachen, beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise sowie zur Sanierung der Fassadenbereiche und begleiten, auf Ihren Wunsch, die Arbeiten.
Der Befall von Holzbauteilen durch holzzerstörende Pilze und Insekten ist ein sehr komplexes Thema. Neben Feuchte der Holzbauteile gibt es weitere, je nach Pilz- oder Insektenart, spezifische Ursachen. Wir untersuchen die Ursachen, beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise bei der Bekämpfung und der Sanierung der befallenen Bauteile, erstellen Beweisaufnahmen für Versicherungen, Mieter und Vermieter.
Wir untersuchen und bewerten in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern und Sondersachverständigen nahezu alle Bauteile Ihrer Immobilie.
Dach, Dachabdichtung, Dachdeckung, Bauwerksabdichtung, Balkon, Terrasse, Beton, WU-Beton, Mauerwerk, Tiefgarage, Fassade, Fenster, Rollladen, Türen, Verglasung, Trockenbau, Estrich, Innenputz, Außenputz, Wärme-Dämm-Verbund-System ( WDVS ), Fliesen, Parkett, Oberböden, Naturstein, Betonwerkstein, Pflaster, Beschichtungssysteme, Tapete, Anstrich, Metallbauteile u.a..
001 Gerüstarbeiten
002 Erdarbeiten
003, 004 Landschaftsbauarbeiten
010 Dränarbeiten
012 Mauerarbeiten
013 Beton- und Stahlbetonarbeiten
014 Natur- und Betonwerksteinarbeiten
016 Zimmer- und Holzbauarbeiten
017 Stahlbauarbeiten
018 Abdichtungsarbeiten
020 Dachdeckungsarbeiten
021 Dachabdichtungsarbeiten
022 Klempnerarbeiten
023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme (WDVS)
024 Fliesen- und Plattenarbeiten
025 Estricharbeiten
026 Fenster
027 Tischlerarbeiten
028 Parkettarbeiten, Holzpflasterarbeiten
029 Beschlagarbeiten
030 Rollladenarbeiten
031 Metallbauarbeiten
032 Verglasungsarbeiten
033 Baureinigungsarbeiten
034 Maler- und Lackierarbeiten
035 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
036 Bodenbelagarbeiten
037 Tapezierarbeiten
038 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
039 Trockenbauarbeiten
040 Wärmeerzeuger und zentrale Einrichtungen (durch Kooperationspartner)·
041 Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen (durch Kooperationspartner)·
045 Gas-, Wasser-, Abwasserinstallation – Sanitär (durch Kooperationspartner)·
075 Raumlufttechnische Anlagen (durch Kooperationspartner)
080 Straßen, Wege, Plätze
081 Betonerhaltungsarbeiten
082 Bekämpfender Holzschutz (durch Kooperationspartner)·
083 Sanierungsarbeiten an schadstoffhaltigen Bauteilen (durch Sondersachverständige)·
084 Abbrucharbeiten
086 Bauwerkstrockenlegung
1. Gutachten
Wir erstellen für Sie als Privatperson, Unternehmen oder Behörde schriftliche und mündliche Gutachten.
Ob zur Klärung der Aufgabe eine Ortsbesichtigung notwendig ist, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt, klären wir gerne mit Ihnen vorab in einem Telefonat.
Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!
Sie möchten eine gutachterliche Stellungnahme zu einem unklaren oder strittigen Sachverhalt.
Sie möchten vor dem Gang zum Gericht eine unabhängige Meinung einholen.
Sie möchten in einem Gerichtsverfahren eine zusätzliche Begleitung und Beratung durch einen Privatsachverständigen der ihre Belange vertritt.
Sie haben eine Schiedsgutachterabrede mit ihrem Vertragspartner vereinbart oder möchten außergerichtlich strittige Sachverhalte durch einen unparteiischen sachkundigen Dritten für alle Parteien bindend klären lassen.
In einem Schiedsgutachtervertrag verpflichten sich die jeweiligen Vertragspartner, bestimmte Zweifels- oder Streitfragen nicht vor einem ordentlichen staatlichen Gericht auszutragen.
Vielmehr wird dafür gesorgt, die Klärung einem Schiedsgutachter anzuvertrauen.
Der Schiedsgutachter fällt kein Urteil, aber seine Feststellungen und Bewertungen sollen für die beteiligten Parteien bindend sein.
Bei einem späteren Prozess kann das Schiedsgutachten ggf. als Beweismittel für alle beteiligten Parteien bindend herangezogen werden.
Den Kostenvorschuss für die Tätigkeit des Schiedsgutachters tragen alle Parteien zu gleichen Teilen.
Wir erstellen Gutachten im Auftrag von Versicherungsunternehmen.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK werden wir aufgrund unserer besonderen Sachkenntnisse von den Gerichten in Köln, Düsseldorf, Wuppertal, Remscheid, Bonn und anderen Bezirken zur Erstattung von Gutachten herangezogen.
2. Wert- und Kostenermittlung
Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie, berechnen und prüfen Ihre Baukosten mit Hilfe unserer umfangreichen Datenbanken.
Ob zur Klärung der Aufgabe vorab eine Ortsbesichtigung notwendig ist, welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Sondersachverständiger für die Wertermittlung erforderlich ist, klären wir gerne mit Ihnen vorab in einem Telefonat.
Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!
Sachverständige für die „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ werden u. a. bei Kauf- oder Verkaufsfällen, Investitionsentscheidungen, bei der Beleihung von Immobilien, im Schenkungs- oder Erbfall, bei Ehescheidungen sowie bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken beauftragt.
Ermittlung der Kosten bei Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung, Mängelbeseitigung u.a.
- Wir prüfen die Kosten der Ihnen vorliegenden Angebote und Rechnungen auf Angemessenheit
- Wir ermitteln die Kosten Ihrer geplanten Maßnahmen und beraten Sie hinsichtlich der Notwendigkeit und möglicher Alternativen.
3. Bauberatung und Baubegleitung
Die Beauftragung von Sachverständigen bereits in einem frühen Stadium der Bauaufgabe, führt z.B. im Rahmen einer Planungsberatung oder einer Baubegleitenden Bauüberwachung zu deutlichen Einsparungen die die Sachverständigenkosten zumeist um ein Vielfaches überschreiten.
Das rechtzeitige Steuern der beteiligten Ingenieure und Gewerke sowie das frühzeitige Erkennen von (potentiellen) Baumängeln führen zu Kosten- und Zeitersparnis.
Zu diesen Themen haben die Autoren Oliver Olzem und H.J. Hoffstadt das Buch „Abwicklung von Bauvorhaben“, erschienen im Rudolf Müller Verlag, verfasst.
Sie planen ein Gebäude (Architekt, Bauträger), möchten umbauen, anbauen, sanieren, modernisieren und benötigen Antworten zu speziellen Sachverhalten.
Wir finden gemeinsam mit Ihnen geeignete Lösungen für Ihre Bauaufgabe.
Sie möchten eine Wohnung, ein Haus, ein Büro erwerben und wissen
ob Mängel vorhanden sind, mit welchem Aufwand und welchen Kosten sie zu beheben sind.
Wir beraten Sie hinsichtlich notwendiger und Ihrerseits gewünschter weiterer Maßnahmen.
Sie beabsichtigen den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses von einem Bauträger.
Wir beraten Sie u.a. bezgl. der Auslegung der Bau- und Ausstattungsbeschreibung, notwendiger Anpassungen und erforderlicher Regelungen.
Wir begleiten Sie während der Gebäudeerstellung und bei der Abnahme Ihres Bauwerkes.
Sie lassen Ihr Gebäude errichten oder kaufen eine Immobilie und möchten sicherstellen, dass die Leistungen durch den Architekten und die ausführenden Firmen einwandfrei erstellt werden.
Wir begleiten Sie während der Planungsphase und der Gebäudeerstellung und bei der Abnahme Ihres Bauwerkes. Wir zeigen Mängel auf, dokumentieren und besprechen diese, wenn gewünscht, vor Ort mit ihren Vertragspartnern.
Ihre Immobilie oder die beauftragte Bauleistung wurde fertig gestellt. Der Verkäufer oder die ausführende Firma verlangt von Ihnen die Abnahme der Leistung. Wir begleiten und beraten Sie, erstellen ein Protokoll mit Fotodokumentation und prüfen für Sie die Vollständigkeit der Dokumentationsunterlagen.
Sie möchten Ihren Kunden eine vertragsgemäße mangelfreie Leistung übergeben und bieten eine qualitätssichernde Begleitung der Baumaßnahme von der Planung bis zur Abnahme durch einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an. Wir stimmen mit Ihnen den Umfang unserer Leistung individuell ab.
Sie möchten Ihre Immobilie energetisch ertüchtigen.
Wir beraten Sie, ggf. unter Hinzuziehung unseres Kooperationspartners, welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind, welche Kosten entstehen und welche Fördermittel Sie beantragen können.
Wir beraten Sie, ggf. unter Hinzuziehung unseres Kooperationspartners, hinsichtlich des Schall-, Wärme-, Feuchteschutzes bei Neubau, Umbau, Erweiterung, Modernisierung, Sanierung
Wir beraten Sie, ggf. unter Hinzuziehung unseres Kooperationspartners, hinsichtlich der baustatischen Belange bei Neubau, Umbau, Erweiterung, Modernisierung, Sanierung.
Wir beraten Sie, ggf. unter Hinzuziehung unseres Kooperationspartners, hinsichtlich der brandschutztechnischen Belange bei Neubau, Umbau, Erweiterung, Modernisierung, Sanierung.
4. Beweissicherung
Sie planen einen Neubau oder umfangreiche Eingriffe in ein Bestandsgebäude und könnten dadurch einen Schaden an dem Eigentum Ihres Nachbarn erzeugen.
Wir Dokumentieren und Bewerten den Ist-Zustand von (Nachbar-) Gebäuden, Bauleistungen, Außenanlagen, privaten und öffentlichen Verkehrsflächen bestenfalls
- vor den Abbruch-, Erd- oder Unterfangungsarbeiten
- vor Eingriffen in die Gebäudesubstanz
Die Nachvollziehbarkeit von Schadensursache und -zeitpunkt an nachbarschaftlichem Eigentum soll juristische Auseinandersetzungen mit Ihren Nachbarn verhindern.
Sie haben eine Auseinandersetzung mit ihrem Vertragspartner.
- Wir erfassen den Stand der Bauleistung vor Beginn des Folgegewerkes.
- Wir sichern die Beweise vor Beginn von weiteren, die zu dokumentierende Leistung verdeckenden Arbeiten.
5. Aufmaß – Monitoring – Thermografie
Unser Büro ist mit modernster Mess- und Sensortechnik ausgestattet.
Wir beraten Sie zu möglichen Anwendungen und einsetzbaren Techniken.
von
- Flächen- und Raummaßen
- Fassaden (ggf. mit Unterstützung durch Drohnen)
- Dächern (ggf. mit Unterstützung durch Drohnen)
Beim Monitoring werden mittels Kamera- und Sensortechnik sich verändernde Randbedingungen aufgezeichnet.
Manche Phänomene lassen sich nur über einen längeren Zeitraum mit Hilfe von messtechnischen Betrachtungen vor Ort nachvollziehen. Dies z.B. bei
- Feuchteschäden
- Schimmelschäden
- Wasserschäden
- Rissbildungen
Wir beraten, montieren notwendige Messtechnik und werten die Ergebnisse für Sie aus.
Die Thermografie, ist ein bildgebendes Verfahren zur Anzeige der Oberflächentemperatur von Objekten.
Eine Wärmebildkamera wandelt die für das menschliche Auge unsichtbare Infrarotstrahlung in elektrische Signale um. Daraus werden Bilder in Falschfarben, oder ein Graustufenbild erzeugt
Anwendungsmöglichkeiten (beispielhaft):
- Auffinden von Wasserundichtigkeiten
- Auffinden von Luftdurchlässigkeiten
- Auffinden von Wärmebrücken
- Zerstörungsfreie Überprüfung der Verdübelung eines Wärmedämmverbundsystems
- Zerstörungsfreies Auffinden von Leckagen in Boden- und Wandkonstruktionen
- Zerstörungsfreies Auffinden von Unterkonstruktionen z.B. Trockenbau, Leichtbau, Fachwerk